14. DEZEMBER 2023 - Dekret zur dritten Anpassung des Dekrets vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Der in Artikel 4 des Dekretes vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022 erwähnte allgemeine Ausgabenhaushaltsplan wird durch die neuen Anhänge II.1 und II.2 ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 8 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

DGG Medienzentrum 421.000 EUR DGG Gemeinschaftszentren 9.202.000 EUR Robert-Schuman-Institut 669.000 EUR Königliches Athenäum Eupen 321.000 EUR César-Franck-Athenäum 279.000 EUR Königliches Athenäum Sankt Vith 352.000 EUR Zentrum für Förderpädagogik 659.000 EUR DGG Service und Logistik 1.174.000 EUR

Art. 3 - In Artikel 9 desselben Dekretes wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

Autonome Hochschule 659.000 EUR Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 7.868.000 EUR Dienststelle für selbstbestimmtes Leben 29.402.000 EUR Arbeitsamt 8.752.000 EUR Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 5.811.000 EUR Wirtschafts- und Sozialrat 549.000 EUR Kaleido 1.301.000 EUR

Art. 4 - Dieses Dekret tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 14. Dezember 2023

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