14. DEZEMBER 2016 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße und des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 14. Dezember 2016 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße und des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr.

Diese Übersetzung ist vom Übersetzungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen in Brüssel erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

14. DEZEMBER 2016 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße und des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, Artikel 62 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 29. Februar 1984 und abgeändert durch die Gesetze vom 4. August 1996 und 16. März 1999 und Artikel 65 Paragraph 1 Absatz 3;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr;

Aufgrund der Stellungnahmen der Finanzinspektoren vom 8. März 2016, 24. Mai 2016 und 4. Juli 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 17. August 2016;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.000/2 des Staatsrates vom 31. August 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, Artikel 118, abgeändert durch die Gesetze vom 28. Dezember 2006 und 5. Februar 2016 und Artikel 138bis, eingefügt durch das Gesetz vom 5. Februar 2016;

In der Erwägung, dass die Benennung von Personen des Verwaltungs- und Logistikkaders der föderalen Polizei und...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT