14 DECEMBRE 2018. - Loi portant des dispositions diverses relatives au travail. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 14 décembre 2018 portant des dispositions diverses relatives au travail (Moniteur belge du 21 décembre 2018).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

14. DEZEMBER 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Arbeit

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Erweiterung des Begriffs Kind mit Behinderung im Rahmen bestimmter Urlaube

Art. 2 - In Artikel 30ter § 1 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge, eingefügt durch das Gesetz vom 9. Juli 2004, wird Absatz 3 wie folgt ersetzt:

Die Höchstdauer des Adoptionsurlaubs wird verdoppelt, wenn das Kind unter einer körperlichen oder geistigen Unfähigkeit von mindestens sechsundsechzig Prozent oder an einer Krankheit leidet, die zur Folge hat, dass mindestens vier Punkte im Pfeiler 1 der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldregelung oder mindestens neun Punkte insgesamt in den drei Pfeilern der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldregelung zuerkannt werden.

Art. 3 - Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2011 zur Aufhebung der Altersbegrenzung für Kinder mit Behinderung in Sachen Elternurlaub wird wie folgt ersetzt:

In Sachen Elternurlaub wird die Altersgrenze auf 21 Jahre festgelegt, wenn das Kind unter einer körperlichen oder geistigen Unfähigkeit von mindestens 66 Prozent oder an einer Krankheit leidet, die zur Folge hat, dass mindestens vier Punkte im Pfeiler 1 der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldregelung oder mindestens neun Punkte insgesamt in den drei Pfeilern der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldregelung zuerkannt werden.

Art. 4 - Artikel 3 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:

Der König ist mit der Ausführung des vorliegenden Gesetzes und mit der Aufhebung, Ergänzung, Abänderung oder Ersetzung der Bestimmungen der Königlichen Erlasse in Bezug auf die in Artikel 2 erwähnte Angelegenheit beauftragt.

Art. 5 - Vorliegendes Kapitel tritt am zehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft und ist anwendbar auf Anträge, die ab Inkrafttreten des vorliegenden Kapitels beim Arbeitgeber eingereicht werden.

KAPITEL 3 - Ausschlüsse Outplacementbegleitung

Art. 6 - Artikel 13 § 4 des Gesetzes vom 5. September 2001 zur Verbesserung des Arbeitnehmerbeschäftigungsgrades, eingefügt durch das Gesetz vom 17. Mai 2007, wird wie folgt ersetzt:

§ 4 - In Abweichung von § 3 Nr. 1 müssen Arbeitgeber in § 3 Nr. 1 erwähnten Arbeitnehmern eine Outplacementbegleitung anbieten, wenn diese ihn ausdrücklich darum bitten, außer wenn sich diese Arbeitnehmer auch in der in § 3 Nr. 2 erwähnten Situation befinden.

KAPITEL 4 - Projekte zukunftsorientierter Arbeitsorganisation

Art. 7 - Artikel 191 § 3 des Gesetzes vom 27. Dezember 2006 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I), eingefügt durch das Gesetz vom 30. Dezember 2009 und abgeändert durch...

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