14. APRIL 2017 - Ministerieller Erlass zur Ernennung der Mitglieder des Rates des Haushaltsfonds für die Qualität der tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Programmdekrets vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung verschiedener Maßnahmen in Sachen regionale Steuern, Finanzen und Schuld, Organisation der Energiemärkte, Umwelt, Landwirtschaft, lokale- und untergeordnete Behörden, Erbe und Wohnungswesen sowie öffentlicher Dienst, Artikel 43 Absatz 2;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. April 2007 bezüglich des Rates des Haushaltsfonds für die Qualität der tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Juli 2014 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Januar 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Wallonischen Regierung;

Aufgrund der Vorschläge der betroffenen Organisationen und beruflichen Sektoren,

Beschließt :

Artikel 1 - Die folgenden Personen werden gemäß Artikel 3 und 4 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. April 2007 bezüglich des Rates des Haushaltsfonds für die Qualität der tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse als Mitglieder des Rates bestellt:

Organisation Ordentliche Mitglieder Stellvertretende MitgliederDirektion der Qualität, Sekretariat (Art. 3 Ziffer 4) Frau C. Schollaert...

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