13. NOVEMBER 1991 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für die Bewertung der körperlichen Eigenschaften bestimmter Anwärter und Schüler der Streitkräfte - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Königlichen Erlasses vom 13. November 1991 zur Festlegung der Regeln für die Bewertung der körperlichen Eigenschaften bestimmter Anwärter und Schüler der Streitkräfte, so wie er nacheinander abgeändert worden ist durch:

- den Königlichen Erlass vom 11. August 1994 über das Statut der Kurzzeitmilitärpersonen,

- den Königlichen Erlass vom 17. August 1998 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. November 1991 zur Festlegung der Regeln für die Bewertung der körperlichen Eigenschaften bestimmter Anwärter und Schüler der Streitkräfte,

- den Königlichen Erlass vom 14. März 2002 zur Abänderung von Bestimmungen über das Statut des fliegenden Personals der Streitkräfte,

- den Königlichen Erlass vom 3. Mai 2003 über das Statut der Militärpersonen des Reservekaders der Streitkräfte,

- den Königlichen Erlass vom 11. September 2003 über die Anwerbung von Militärpersonen,

- den Königlichen Erlass vom 23. Mai 2006 zur Abänderung mehrerer Königlicher Erlasse über das Statut der angehenden Militärpersonen,

- den Königlichen Erlass vom 21. Dezember 2006 zur Abänderung einiger Bestimmungen über das Statut der angehenden Militärpersonen,

- den Königlichen Erlass vom 1. September 2008 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über das Statut der Militärpersonen des aktiven Kaders,

- den Königlichen Erlass vom 26. August 2010 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über das Statut der Militärpersonen,

- den Königlichen Erlass vom 26. Dezember 2013 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über das Statut der Militärpersonen,

- den Königlichen Erlass vom 29. Januar 2016 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über das Statut der Militärpersonen,

- den Königlichen Erlass vom 5. April 2019 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über das Statut der Militärpersonen.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG

13. NOVEMBER 1991 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für die Bewertung der körperlichen Eigenschaften bestimmter Anwärter und Schüler der Streitkräfte

KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - [Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. "Anwärter": in Absatz 2 erwähnte Militärpersonen,

2. "körperliche Eigenschaften": Eigenschaften hinsichtlich der körperlichen Kondition,

3. ["Gesetz": das Gesetz vom 28. Februar 2007 zur Festlegung des Statuts der Militärpersonen und angehenden Militärpersonen des aktiven Kaders der Streitkräfte.]

[Vorliegender Erlass findet Anwendung auf angehende Militärpersonen des aktiven Kaders und auf angehende Reservemilitärpersonen.]]

[Art. 1 ersetzt durch Art. 7 des K.E. vom 23. Mai 2006 (B.S. vom 29. Mai 2006); Abs. 1 Nr. 3 ersetzt durch Art. 53 Nr. 1 des K.E. vom 26. Dezember 2013 (B.S. vom 30. Dezember 2013); Abs. 2 ersetzt durch Art. 53 Nr. 2 des K.E. vom 26. Dezember 2013 (B.S. vom 30. Dezember 2013)]

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