13. JUNI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10, dem Programm 02 des Organisationsbereichs 13 und den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 33;

Aufgrund der am 15. und 17. Mai 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 63.04 mit der Bezeichnung "Zuschüsse an die Gemeinden, damit sie ihr kommunales Rad- und Fußverkehrsnetz (WIP) entwickeln können" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 41.13 mit der Bezeichnung "Finanzielle Beteiligung, zugunsten des VBW, der Wallonischen Region an der Deckung der durch die Schaffung neuer Expresslinien (WIP) entstandenen Ausgaben" in das Programm 03 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 61.11 mit der Bezeichnung "Zuschüsse an den VBW, um ihm die Durchführung des Betriebsinvestitionsprogramms im Zusammenhang mit der Ökologisierung der Flotte (WIP) zu ermöglichen" in das Programm 03 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 61.02 mit der Bezeichnung "Zuschüsse an die SOFICO, um ihr die Durchführung des im WIP vorgesehenen Investitionsprogramms zu ermöglichen" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 61.02 des Programms 02 des Organisationsbereichs 13, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 01.15 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 63.04 des Programms 02 sowie...

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