13. JUNI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 31 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 33;

Aufgrund der am 15. und 17. Mai 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 51.01 und 65.01 des Programms 31 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um Ausgaben in Verbindung mit dem Wallonischen Investitionsplan zu finanzieren,

Beschließt :

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.975.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 7.424.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 31 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 und des...

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