13. FEBRUAR 2017 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03, 04, 11 und 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst, die administrative Vereinfachung und die Energie,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 19 und 22;

Aufgrund der am 1. Februar 2017 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basisartikel 33.07 und 33.09 des Programms 03, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 14.04, 33.01 und 74.06 und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 52.01 und 71.02 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.203.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 826.000 EUR innerhalb der Programme 03, 04, 11 und 12 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 03, 04, 11 und 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 wird wie folgt abgeändert:

(in Tausend EUR)

Basisartikel Ursprüngliche Mittel Übertragung Angepasste Mittel VE AFK VE AFK VE AFKOB 15 33.07.03 250 250 +...

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