13. DEZEMBER 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, Artikel 37 § 1, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 5. Mai 2022, und Artikel 38 § 1,zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 31. Januar 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms;

Aufgrund des Berichts vom 15. November 2023, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des an den Staatsrat gerichteten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb einer Frist von 30 Tagen, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass der Antrag auf ein Gutachten am 24. November 2023 unter der Nummer 74.959/4 in die Liste der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrats eingetragen wurde;

Aufgrund des Beschlusses der Gesetzgebungsabteilung vom 24. November 2023, gemäß Artikel 84 § 5 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat keine Stellungnahme innerhalb der erbetenen Frist abzugeben;

In Erwägung der am 1. Dezember 2023 abgegebenen Stellungnahme der "S.C.R.L CINERGIE";

In Erwägung der am 1. Dezember 2023 abgegebenen Stellungnahme der "S.A. BIOMETHANE DU BOIS D'ARNELLE";

In Erwägung der am 1. Dezember 2023 abgegebenen Stellungnahme der "S.A. VANHEEDE ENVIRONMENT GROUP";

In Erwägung der am 28. November 2023 abgegebenen Stellungnahme des Verbands "Fédération des biométhaniseurs agricoles (FEBA)";

In Erwägung der am 12. Dezember 2023 abgegebenen Stellungnahme des Verbands erneuerbarer Energien EDORA;

In Erwägung der am 12. Dezember 2023 abgegebenen Stellungnahme des Belgischen Verbands der Elektrizitäts- und Gasunternehmen FEBEG;

In Erwägung der am 12. Dezember 2023 abgegebenen Stellungnahme der "ValBiom Valorisation de la biomasse ASBL";

In Erwägung der am 8. Dezember 2023 abgegebenen Stellungnahme der CWaPE;

In Erwägung, dass durch die vorgeschlagene Reform der Erlass der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms in Bezug auf vier...

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