13. DEZEMBER 2023 - Dekret zur Abänderung des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung und des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion und zur Aufhebung des Dekrets vom 5. Februar 2015 über die Handelsniederlassungen (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:Artikel 1 - Durch das vorliegende Dekret werden die folgenden Richtlinien teilweise umgesetzt:1° Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme;2° Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten;3° Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates.TITEL I - Abänderungen des Gesetzbuches über die räumliche EntwicklungKAPITEL 1 - Abänderung des Buches I des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung(...)KAPITEL 2 - Bestimmungen in Bezug auf das Dekret vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der BeratungsfunktionArt. 252 - Artikel 1 Ziffer 2 Buchstabe d des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion wird aufgehoben.Art. 253 - In Artikel 2/4 § 1 Ziffer 6 desselben Dekrets werden folgende Abänderungen vorgenommen:1° die Wortfolge "D.III.3, D.III.6," wird zwischen der Wortfolge "D.II.52," und der Wortfolge "D.VIII.5" eingefügt;2° die Wortfolge "D.VIII.5/3, D.VIII.5/10" wird zwischen der Wortfolge "D.VIII.5" und der Wortfolge "D.VIII.30" eingefügt;3° die Wortfolge "D.VIII.43, D.VIII.44, D.VIII.45, D.VIII.52, D.VIII.53, D.VIII.54" wird zwischen der Wortfolge "D.VIII.33" und der Wortfolge "des Gesetzbuches über die territoriale Entwicklung" eingefügt.KAPITEL 3 - Bestimmungen in Bezug auf das Dekret vom 5. Februar 2015 über die HandelsniederlassungenArt. 254 - An dem von der Regierung festgelegten Datum werden aufgehoben:1° das Dekret vom 5. Februar 2015 über die Handelsniederlassungen, abgeändert durch die Dekrete vom 20. Juli 2016 zur Aufhebung des Dekrets vom 24. April 2014 zur Aufhebung der Artikel 1 bis 128 und 129quater bis 184 des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau, das Erbe und die Energie, zur Aufhebung der Artikel 1 bis 128 und 129quater bis 184 des wallonischen Gesetzbuchs für Raumordnung, Städtebau, Erbe und Energie, zur Aufhebung der Artikel 1 bis 128 und 129quater bis 184 des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe und zur Bildung des Gesetzbuches über die...

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