13. DEZEMBER 2017 - Dekret zur zweiten Anpassung des Einnahmenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Für das Haushaltsjahr 2017 werden die laufenden Einnahmen der Wallonie gemäß Titel I der diesem Dekret beiliegenden Tabelle auf 11.321.945.000 Euro veranschlagt.

Art. 2 - Für das Haushaltsjahr 2017 werden die Kapitaleinnahmen der Wallonie gemäß Titel II der diesem Dekret beiliegenden Tabelle auf 1.088.756.000 Euro veranschlagt.

Art. 3 - Für das Haushaltsjahr 2017 werden die Darlehenserträge der Wallonie gemäß Titel III der diesem Dekret beiliegenden Tabelle auf 160.000.000 veranschlagt.

KAPITEL II - Schlussbestimmungen

Art. 4 - Das vorliegende Dekret wird am 1. Januar 2017 wirksam.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 13. Dezember 2017

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung

A. GREOLI

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung

P.-Y. JEHOLET

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete

C. DI...

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