13. DEZEMBER 1966 - Königlicher Erlass zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse, so wie er nacheinander abgeändert worden ist durch:

- den Königlichen Erlass vom 1. September 1967 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse,

- den Königlichen Erlass vom 19. März 1970 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse,

- den Königlichen Erlass vom 21. November 1972 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse,

- den Königlichen Erlass vom 15. Mai 1975 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse,

- den Königlichen Erlass vom 30. Juli 1986 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse,

- den Königlichen Erlass vom 21. April 1987 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse,

- den Königlichen Erlass vom 1. März 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse,

- den Königlichen Erlass vom 17. Mai 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1966 zur Festlegung bestimmter Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Bau, Instandsetzung, Ausrüstung und Apparatur von Krankenhäusern sowie der Höhe dieser Zuschüsse.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle...

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