13 AVRIL 2019. - Arrêté royal modifiant, en matière de la dispense de versement du précompte professionnel visée aux articles 2758 et 2759 du Code des impôts sur les revenus 1992, l'AR/CIR 92. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 13 avril 2019 modifiant, en matière de la dispense de versement du précompte professionnel visée aux articles 2758 et 2759 du Code des impôts sur les revenus 1992, l'AR/CIR 92 (Moniteur belge du 9 mai 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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13. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der in den Artikeln 2758 und 2759 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

mit diesem Erlass wird eine bestimmte Anzahl Abänderungen am KE/EStGB 92 in Bezug auf die in den Artikeln 2758 und 2759 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92) erwähnte Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs angebracht und wird das Inkrafttreten der Artikel 6 Buchstabe h) und 7 Buchstabe h) des Gesetzes vom 30. Juli 2018 zur Optimierung der Beihilfe für Arbeitgeber, die in einer Zone in Schwierigkeiten investieren, festgelegt.

Im Gesetz vom 30. Juli 2018 zur Optimierung der Beihilfe für Arbeitgeber, die in einer Zone in Schwierigkeiten investieren, wurde die in den Artikeln 2758 und 2759 des EStGB 92 aufgenommene Beihilferegelung angepasst, wobei Steuerpflichtige davon befreit werden, 25 Prozent des Berufssteuervorabzugs zu zahlen, der auf die Entlohnungen von Arbeitnehmern einbehalten wird, die einen neuen Arbeitsplatz besetzen, der mit einer in einer Förderzone gelegenen Investition verbunden ist.

Infolge dieses Gesetzes ist es erforderlich, den KE/EStGB 92 abzuändern, sodass die in diesem Erlass aufgenommenen Ausführungsbestimmungen mit den an den Artikeln 2758 und 2759 des EStGB 92 angebrachten Abänderungen übereinstimmen. Folglich wird mit den Abänderungen der Artikel 90 § 3, 952 und der Anlage 3ter Punkt VIII des KE/EStGB 92, die in den Artikeln 1, 2 beziehungsweise 5 dieses Erlasses vorgeschlagen sind, nur darauf abgezielt, diese Artikel mit den vorerwähnten abgeänderten Gesetzesbestimmungen in Übereinstimmung zu bringen.

Anschließend hat der Gesetzgeber Ihnen in zwei Fällen die Festlegung einer Ausführungsbestimmung zugewiesen. So ist in diesen Artikeln vorgesehen, dass Sie ein Verfahren für den Fall ausarbeiten, dass ein für Leiharbeit zugelassenes Unternehmen auf diese Unterstützungsmaßnahme zurückgreifen möchte. Außerdem ist auch vorgesehen, dass Sie ein Verfahren für den Fall festlegen, dass die Nutzung der in den Artikeln 2758 und 2759 des EStGB 92 erwähnten Investition über eine Fusion, eine Spaltung, eine Einbringung oder einen ähnlichen Vorgang auf eine andere Gesellschaft übertragen wird, um diese Gesellschaft für die Anwendung dieser vorerwähnten Artikel mit dem ursprünglichen Arbeitgeber gleichzusetzen.

In diesem Erlass wird vorgeschlagen, den Verwaltungsaufwand dieser Verfahren so weit wie möglich zu begrenzen, indem das Verfahren auf das Ausfüllen eines Formulars beschränkt wird, dessen Muster von meiner Verwaltung zur Verfügung gestellt wird (Artikel 3 und 4 dieses Erlasses).

Um einen zweckwidrigen Gebrauch der Anwendung der Befreiung zu verhüten und Aufschubzinsen seitens des Steuerpflichtigen, der von der Anwendung der Maßnahme missbräuchlich Gebrauch macht, zu vermeiden, hat meine Verwaltung vorgesehen, dass Arbeitgeber die Befreiung nur dann erhalten können, wenn sie vorab das in Artikel 2758 § 5 des EStGB 92 erwähnte Formular vorgelegt haben. Bis vor Kurzem war es jedoch nicht möglich, diese Politik auf Unternehmen auszudehnen, die für Leiharbeit zugelassen sind und auf diese Maßnahme zurückgreifen möchten, da im Gesetz zuvor nicht vorgesehen war, dass diese Unternehmen, die auf diese Unterstützungsmaßnahme zurückgreifen möchten, sich vorab melden müssen.

Im Gesetz vom 30. Juli 2018 zur Optimierung der Beihilfe für Arbeitgeber, die in einer Zone in Schwierigkeiten investieren, ist jedoch die Möglichkeit vorgesehen, diese für Leiharbeit zugelassenen Unternehmen zu verpflichten, vorab ein Formular vorzulegen, sodass meine Verwaltung die oben beschriebene Politik auch auf die vorerwähnten für Leiharbeit zugelassenen Unternehmen anwenden kann. Folglich müssen diese Unternehmen fortan meiner Verwaltung vorab ein Formular vorlegen. Wird dieses Formular im Rahmen von Vertragsverhandlungen zwischen diesem Unternehmen und einem Kunden dieses Unternehmens, der die in den Artikeln 2758...

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