13. APRIL 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 12 der Organisationsbereiche 10 und 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund der am 30. März 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 30. März 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.26 des Programms 12 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um die dritte Anpassung 2021 des Haushalts der Wallonischen Agentur für die Gesundheit, den Sozialschutz, das Behindertenwesen und die Familien ("Agence wallonne de la Santé, de la Protection sociale, du Handicap et des Familles") zu ermöglichen,

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Artikel 1. Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.394.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 12 des Organisationsbereichs 17 übertragen.

  1. 2. Die Verteilung der folgenden Basisartikel der...

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