13. APRIL 2019 - Gesetz zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße hinsichtlich der Einführung des Systems 'gleichzeitig Grün für alle Radfahrer' - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 13. April 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße hinsichtlich der Einführung des Systems "gleichzeitig Grün für alle Radfahrer".

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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13. APRIL 2019 - Gesetz zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße hinsichtlich der Einführung des Systems "gleichzeitig Grün für alle Radfahrer"

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 2.15.1 desselben Königlichen Erlasses wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Drei- und vierrädrige Räder mit einer maximalen Breite von einem Meter werden Rädern gleichgesetzt.

Art. 3 - In Artikel 2.15.2 desselben Königlichen Erlasses wird Nr. 2 wie folgt ersetzt:

"2. oder ein "motorisiertes Fortbewegungsgerät", das heißt jedes Motorfahrzeug mit einem oder mehr Rädern, dessen Höchstgeschwindigkeit bedingt durch Bauart und Motorleistung auf horizontaler Straße 25 km/h nicht überschreitet, darunter:

  1. Elektrorollstühle,

  2. Elektromobile für Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit,

  3. motorisierte Tretroller,

  4. ein- oder zweirädrige elektrische Geräte, die sich selbständig ausbalancieren."

Art. 4 - In Artikel 9.1.2 desselben Königlichen Erlasses wird Nr. 5 wie folgt ersetzt:

"5. Radfahrer unter 10 Jahren dürfen Bürgersteige und erhöhte Seitenstreifen immer benutzen."

Art. 5 - In Artikel 40.7 des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße werden zwischen dem Wort "gehen" und dem Wort "Wenn" die Wörter "Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der seitliche Abstand mindestens eineinhalb Meter." eingefügt.

Art. 6 - In Artikel 40ter desselben Königlichen Erlasses werden zwischen dem Wort "einhalten" und den Wörtern "Er darf sich" die Wörter "Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der seitliche Abstand...

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