13. APRIL 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 2010 zur Schaffung der Zentralen Fahrzeugdatenbank - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 2010 zur Schaffung der Zentralen Fahrzeugdatenbank.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

13. APRIL 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 2010 zur Schaffung der Zentralen Fahrzeugdatenbank

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - In Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 zur Schaffung der Zentralen Fahrzeugdatenbank, abgeändert durch das Gesetz vom 7. November 2013, wird Nummer 16 wie folgt ersetzt:

16. Nationale Kontaktstelle: die Behörde, die von einem EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Richtlinie 2015/413/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte, von einem Vertragsstaat im Rahmen eines internationalen Vertrags über den grenzüberschreitenden Austausch von Daten im Hinblick auf die Identifizierung von Personen, die eines Verkehrsdelikts verdächtig sind, oder aufgrund eines anderen nationalen...

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