13. APRIL 2017 - Ministerialerlass zur Verabschiedung des Anerkennungsgebiets des Standorts 'Intermills' und zur Enteignung zu gemeinnützigen Zwecken einer auf dem Gebiet der Stadt Malmedy gelegenen Grundstücksparzelle

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, in seiner durch das Gesetz vom 8. August 1988 über institutionelle Reformen abgeänderten Fassung, Artikel 6 § 1 Buchstabe I Ziffer 3;

Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juli 1962 bezüglich des Dringlichkeitsverfahrens in Sachen Enteignungen zu gemeinnützigen Zwecken;

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die Infrastrukturen zur Ansiedlung von wirtschaftlichen Aktivitäten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Oktober 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die Infrastrukturen zur Ansiedlung von wirtschaftlichen Aktivitäten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Juli 2014 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Januar 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund der regionalpolitischen Erklärung;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe;

Aufgrund des durch Königlichen Erlass vom 19. November 1979 genehmigten Sektorenplans Malmedy-Sankt Vith zur Eintragung des größten Teils des Standorts als industrielles Gewerbegebiet, eines dünnen Streifens im Westen als Forstgebiet mit Überdruck eines Areals von landschaftlichem Interesse und des Flussbetts der Warche als Wasserfläche;

Aufgrund des Entwicklungsschemas des regionalen Raums ("Schéma de développement régional - SDER");

Aufgrund der am 21. März 2013 durch das Gemeindekollegium von Malmedy ausgestellten Städtebaugenehmigung für den Abriss der Altbauten und der dazugehörigen Anlagen (Becken usw.);

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 8. Dezember 2014 zur endgültigen Festlegung des Umkreises des neuzugestaltenden Gebiets SAR/SMV32 genannt "Papeterie Intermills" in Malmedy sowie des Umweltverträglichkeitsberichts und der dazugehörigen Nachträge;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 2016 zur Anerkennung des Umkreises und der städtischen Neubelebung "Anciennes Papeteries Intermills";

In Erwägung, des von der SPI eingereichten Antrags bezüglich einerseits der Verabschiedung eines Anerkennungsgebiets betreffend die Grundstücke, die durch eine gestrichelte ockerfarbene Linie, verdoppelt durch einen breiten grünen Streifen, abgegrenzt werden und in den am 6. März 2015 erstellten und am 20. März 2015 durch den Exekutivvorstand der SPI genehmigten Plan "Ergänzender Enteignungs- und Anerkennungsplan des Gebiets" aufgenommen wurden, und andererseits der Enteignung eines auf dem Gebiet der Stadt Malmedy gelegenen Grundstücks, das in dem genannten Plan durch einen gestrichelten schwarzen Streifen sowie durch ein Ausmalen mit schwarzen Punkten dargestellt wird;

In der Erwägung, dass die Gemeinden Stavelot und Malmedy im Entwicklungsschema des regionalen Raums eine zweipolige Einheit an beiden Seiten der überregionalen Autobahn, die Lüttich mit Aachen verbindet (E42), bilden und diese Gemeinden somit eine Art Zentrum des Bezugsgebiets sind; dass diese zweipolige Einheit attraktiv sein muss, insbesondere durch die Aufwertung der öffentlichen Räume, die Präsenz von Infrastrukturen, qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und Geschäften sowie durch die Möglichkeiten im Bereich der Beschäftigung;

In der Erwägung, dass der Standort sich in der Verlängerung zu dem Stadtzentrum befindet und nur 2 Kilometer von der Autobahn E42 entfernt ist;

In der Erwägung, dass es sich hier um eine Industriebrache handelt, die entstanden ist durch die Schließung der ehemaligen Papierfabrik "Intermills" als Folge des Konkurses von Gruppo Cordenons (GC Papers), das Unternehmen, dass diesen Betrieb als letzter Übernehmer bis 2009 bewirtschaftet hat;

In der Erwägung, dass ein multifunktionales Umstellungsprojekt für das gesamte stillgelegte Gelände besteht, und dass dieses Projekt im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (SPI, Stadt Malmedy und private Unternehmensgruppe) geplant ist;

In der Erwägung, dass im Entwicklungsschema des regionalen Raums die Erneuerung stillgelegter Wirtschaftsstandorte gefördert wird, und dass diese unter folgenden Gesichtspunkten zu analysieren sind: die Zugänglichkeit des Standorts und/oder zentrale Lage; das Gesamtbild des Viertels, sein sozioökonomischer Zustand und die vorrangige Bodennutzung vor Ort; die gegebenenfalls vorhandene Konkurrenz neuer Gewerbegebiete; die mögliche Umstellung je nach der Größe des Standorts, seiner Teilbarkeit, seiner Verfügbarkeit, des Zustands des Bodens und des Untergrunds; die Möglichkeiten einer Neuzuweisung der Gebäude je nach ihrem Erhaltungszustand und ihrer Struktur; die architektonische Qualität mancher Gebäude, die einen Übernehmer positiv beeinflussen kann;

In der Erwägung, dass das Projekt insgesamt nach diesen Kriterien geprüft worden ist, und dass es sich durch die Aufwertung ungenutzter Gelände in Stadtnähe voll und ganz in die Politik einer schonenden Benutzung des Bodens einfügt;

In Erwägung, dass es sich bei der Aufwertung des Standorts "Intermills" um ein Projekt handelt, das von der Wallonischen Regierung als vorrangig gewertet wird und das durch die Eintragung in die Liste der neu zu gestaltenden Standorte, für die eine Finanzierung im Rahmen des Marshall-Plans gewährt werden kann, die deutliche Absicht erkennen lässt, dieses Gebiet aufzuwerten; dass es der SPI anhand der Zuschüsse für die neu zu gestaltenden Standorte möglich war, etwa die Hälfte des Standorts zu erwerben;

In der Erwägung, dass die Arbeiten für das Verfahren im Rahmen...

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