12. SEPTEMBER 2019 - Nachtrag zur Umweltvereinbarung vom 5. Dezember 2013 über die Erfüllung der Rücknahmepflicht für Altöle

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle in seiner abgeänderten Fassung, insbesondere seines Artikels 8bis;

Aufgrund des Buches I des Umweltgesetzbuches, insbesondere seines Artikels D.89;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. September 2010 zur Einführung einer Pflicht zur Rücknahme bestimmter Abfälle;

Aufgrund der vom 23. Mai bis zum 21. Juni 2019 geführten öffentlichen Untersuchung;

In der Erwägung, dass die am 10. Juli 2014 in Kraft getretene Umweltvereinbarung vom 5. Dezember 2013 am 10. Juli 2019 abläuft;

In der Erwägung, dass der Vorentwurf eines Dekrets zur Abänderung des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle in Bezug auf die erweiterte Verantwortung der Hersteller, die Pflicht einer Berichterstattung und die Teilnahmepflicht, sowie verschiedener einschlägiger Dekrete, ab seiner Verabschiedung durch das Parlament einen neuen Rechtsrahmen bilden wird;

In Erwägung der Tatsache, dass die Regelung die Möglichkeit einer Verlängerung der zur Zeit geltenden Umweltvereinbarungen um sechs Monate vorsieht;

In der Erwägung, dass es wünschenswert ist, dass die Rücknahmepflicht für Altöle in Erwartung der Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens weiterhin gemäß der bestehenden Umweltvereinbarung bis zum 10. Januar 2020 gilt;

In der Erwägung, dass Anlass besteht, das Verantwortungsbewusstsein der Sektoren, die am Ursprung der Produktion von Altölen stehen, weiterhin zu stärken;

In Erwägung des Ausbleibens einer Reaktion auf die öffentliche Untersuchung;

In der Erwägung, dass es demnach angebracht ist, die Gültigkeitsdauer besagter Umweltvereinbarung abzuändern.

Die folgenden Parteien:

  1. die Wallonische Region, vertreten durch Herrn Willy Borsus, Ministerpräsident der Wallonischen Regierung, und durch Herrn Carlo Di Antonio, Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz und Gewerbegebiete, nachstehend "die Region" genannt;

  2. die folgenden repräsentativen Organisationen:

- die VoG "Fédération pétrolière belge", mit Sitz in 1040 Brüssel, avenue des Arts 39, vertreten durch Herrn Shawn KUNTZ, Vorsitzender;

- die VoG "Lubricants Association Belgium", mit Sitz in 1030 Brüssel, boulevard A. Reyers 80, vertreten durch Herrn Charles DEVROEY, Vorsitzender;

- die VoG "Fédération belge des Entreprises de Distribution", mit Sitz in in 1060 Brüssel, avenue Edmond Van Nieuwenhuyze 8, vertreten durch Herrn Dominique MICHEL, geschäftsführender...

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