12. SEPTEMBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 13, dem Programm 11 des Organisationsbereichs 14 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 73.11 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2018 im Rahmen des Programms EFRE 2014-2020 gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Programm EFRE 2014-20 "Wallonie-Brüssel 2020.EU"

Achse 1: Wirtschaft 2020;

Maßnahme 1.3.2: Gewerbegebiete mit hoher Umweltqualität;

Bezeichnung: Infrastrukturen im Rahmen der Einführung einer CO2-armen Wirtschaft in der Wallonie Picarde;

Projekt: Hafeninfrastruktur am Ort genannt Pont Rouge auf der Leie - Anschaffung von Grundstücken;

Träger: ÖDW Mobilität und Infrastrukturen;

Basisartikel: 73.11.11;

Verpflichtungsermächtigungen: 188.000 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 188.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 132000 03388;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 52.05 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 22. August 2019 im Rahmen des Programms EFRE 2014-2020 gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Programm EFRE 2014-20 "Wallonie-Brüssel 2020.EU"

Achse 3: Territoriale Intelligenz 2020;

Maßnahme 3.1.2: Raum - Sanierung im Rahmen der Umnutzung von städtischen...

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