12. SEPTEMBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 04 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 33;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 18. Juli 2019;

Aufgrund der am 4. Juli 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 61.02 mit der Bezeichnung "Zuschüsse an die SOWAER für eine bessere Zugänglichkeit der Flughäfen von Lüttich und Charleroi - WALLONISCHER INVESTITIONSPLAN (WIP)" in das Programm 04 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 61.02 des Programms 04 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um Projekte im Rahmen des WIP zu finanzieren,

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Artikel 1. Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.500.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 500.000 EUR vom Programm 08 des...

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