12. OKTOBER 2017 - Sonderdekret zur Abänderung von Artikel 32, § 1, Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, um das Datum der Wiederaufnahme der Arbeiten des wallonischen Parlaments vorzuziehen

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Durch vorliegendes Dekret wird in Anwendung von Art. 39 und 118, § 2 der Verfassung und von Art. 49, § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen eine in Art. 32 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen bestimmte Angelegenheit geregelt.

Art. 2 - In Artikel 32 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen wird Absatz 2 durch Folgendes ersetzt:

" Das Wallonische Parlament tritt von Rechts wegen jedes Jahr am ersten Mittwoch im September zusammen.".

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 12. Oktober 2017

DerMinisterpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung

A. GREOLI

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung

P.-Y. JEHOLET

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete

C. DI...

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