12. OKTOBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Januar 2016 zur Ernennung der Mitglieder des Kooperationsausschusses, der im Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung vorgesehen ist

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des durch das Dekret vom 25. Juli 1996 gebilligten Kooperationsabkommens vom 10. April 1995 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung, Artikel 7;

Aufgrund der Erlasse der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2005, vom 26. August 2010 und vom 28. Januar 2016 zur Ernennung der Mitglieder des Kooperationsausschusses, der im Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung vorgesehen ist;

In der Erwägung, dass sich der mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingerichtete Kooperationsausschuss aus drei Vertretern der Wallonischen Region zusammensetzen muss, worunter mindestens ein leitender Beamter der für die Behindertenpolitik zuständigen Einrichtungen zu finden ist;

In der Erwägung, dass es infolge der Versetzung in den Ruhestand des Herrn Jean-Pierre Gabriel am 1. Dezember 2017 angebracht ist, ihn bis zum Ende seines Mandats durch einen Beamten zu ersetzen, der die AviQ ("Agence pour une Vie de Qualité") leitet;

Auf Vorschlag der Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung;

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