12. OKTOBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 über die Kabinette der Minister der Wallonischen Regierung

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, abgeändert durch die Dekrete vom 23. Dezember 2013, 17. Dezember 2015, 21. Dezember 2016 und 16. Februar 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2012 zur Festlegung verschiedener Maßnahmen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans und die Haushalts- und allgemeine Buchführung, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017 zur Organisation der internen Kontrolle und des internen Audits des Haushalts und der Buchführung sowie der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle in den Dienststellen der Wallonischen Regierung, den Verwaltungsdiensten mit autonomer Buchführung, den regionalen Unternehmen, den Einrichtungen und dem Vermittlungsdienst der Wallonischen Region;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 über die Kabinette der Minister der Wallonischen Regierung;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1, abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Unerlässlichkeit, die Kontinuität der Tätigkeiten der ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung sicherzustellen;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 7 § 4 zweiter Absatz des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 über die Kabinette der Minister der Wallonischen Regierung werden die Wörter "Einnehmer-Kassenführer" durch...

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