12. NOVEMBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Benennung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der effektiven Mitglieder der Beobachtungsstelle für den Handel ('Observatoire du Commerce')

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 5. Februar 2015 über die Handelsniederlassungen;

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion in seiner zuletzt durch das Dekret vom 16. Februar 2017 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. April 2015 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Beobachtungsstelle für den Handel und des Berufungsausschusses für die Handelsniederlassungen;

In der Erwägung, dass die Beobachtungsstelle für den Handel durch eine Mitteilung der wallonischen Regierung vom 12. November 2015 eingerichtet wurde; in der Erwägung, dass in Anwendung von Artikel 4 § 2 des Erlasses vom 5. Februar 2015 über die Handelsniederlassungen die Mandate am 12. November 2020 auslaufen; in der Erwägung, dass die Beobachtungsstelle für den Handel daher vor diesem Datum vollständig erneuert werden sollte;

In Anbetracht der Tatsache, dass innerhalb des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen in den Pools "Umwelt", "Wohnen" und "Mobilität" veröffentlicht wurde; dass diese Gremien keine Kandidaten nominiert haben;

In der Erwägung, dass im Belgischen Staatsblatt vom 7. September 2020 und vom 9. Oktober 2020 zwei Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen für die in Artikel 4, § 1, 3°, des Dekrets über Handelsniederlassungen genannten unabhängigen Sachverständigen veröffentlicht wurden;

Auf Vorschlag der Ministerin der Wirtschaft,

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Herr Jean Jungling wird zum Vorsitzenden der Beobachtungsstelle für den Handel benannt.

Art. 2 - Frau Bernadette Mérenne-Schoumaker wird zur stellvertretenden Vorsitzenden der Beobachtungsstelle für den Handel benannt.

Art. 3 - Die folgenden Personen werden als Mitglieder der Beobachtungsstelle für den Handel benannt:

  1. Für die Verwaltung der Handelsniederlassungen: Herr Marc Lannoy als effektives Mitglied, mit als Ersatzmitglied Herrn Sam Van de Voorde;

  2. als unabhängige Sachverständige für das Kriterium des Verbraucherschutzes:

    - Frau Charlotte Laplace als effektives Mitglied...

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