12. MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 26. September 2016 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. April 2009 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung

Der Minister für Landwirtschaft,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4 und D.134, Absatz 1, Ziffern 1 bis 5, 8 und 9;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. April 2009 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, Artikel 5 und 10 § 1 Ziffer 2;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 26. September 2016 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. April 2009 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung;

Aufgrund des Berichts vom 12. März 2020, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 19. Dezember 2019;

Aufgrund des am 11. März 2020 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats 67.010/4,

Beschließt:

Artikel 1 - Durch den vorliegenden Erlass wird die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/1813 der Kommission vom 29. Oktober 2019 zur Änderung der Durchführungsrichtlinie 2014/96/EU in Bezug auf die Anforderungen an Etikettierung, Plombierung und Verpackung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/90/EG fallen, hinsichtlich der Farbe des Etiketts für zertifizierte Kategorien von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten und des Inhalts des Versorgerdokuments umgesetzt.

Art. 2 - Artikel 1 des Ministeriellen Erlasses vom 26. September 2016 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. April 2009 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung wird wie folgt ergänzt:

"4° die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/1813 der Kommission vom 29. Oktober 2019 zur Änderung der Durchführungsrichtlinie 2014/96/EU in Bezug auf die Anforderungen an Etikettierung, Plombierung und Verpackung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/90/EG fallen, hinsichtlich der Farbe des Etiketts für zertifizierte Kategorien von Vermehrungsmaterial und...

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