12. MÄRZ 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Alaunschieferbergwerke von Aigremont (Nr. 337)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 22. Oktober 2019 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession von Aigremont aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 1852 für eine sich unter der Gemeinde Awirs erstreckende Konzession gebildet wurde;

In der Erwägung, dass die Konzession von Aigremont wie auf dem als Anhang beigefügten Plan abgegrenzt ist; dass sie sich über 22 ha erstreckt;

In der Erwägung, dass die Konzession von Aigremont auf die Konzession von Arbre Saint-Michel, Bois d'Otheit - Steinkohlekonzession Nr. 183 - und auf die Konzession von Engis - Erzbergwerke Nr. 232 - begrenzt und Teil dieser Konzessionen ist;

In der Erwägung, dass für die vorliegende Konzession keine Verzichtserklärung vorliegt und demnach von der Wallonischen Regierung von Amts...

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