12. MAI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung von Abweichungen von bestimmten Bedingungen in Bezug auf die Einrichtung von Brachen für das Jahr 2022

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates;

Aufgrund der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. n° 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung;

Aufgrund des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/484 der Kommission vom 23. März 2022 zur Ermöglichung von Ausnahmeregelungen von der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission hinsichtlich der Anwendung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der Ökologisierungszahlung für das Antragsjahr 2022;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4, D.241, D.242 und D.251;

Aufgrund des Berichts vom 6. April 2022, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 6. April 2022 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 21. April 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 2. Mai 2022 stattgefundenen Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde;

Aufgrund der Dringlichkeit, die dadurch begründet ist, dass die Invasion Russlands in der Ukraine am 24. Februar 2022 den Preisanstieg bei Grundnahrungsmitteln verschärft und Auswirkungen auf das Angebot an und die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf globaler Ebene verursacht hat;

Dass zur Behebung dieser Situation das landwirtschaftliche Produktionspotenzial der Wallonischen Region sowohl für die menschliche Ernährung als auch für die Tierernährung gesteigert werden muss, um sich den europäischen Anstrengungen anzuschließen;

Dass zu diesem Zweck für das Jahr 2022 bestimmte Ausnahmen von dem...

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