12. JUNI 2020 - Gesetz zur Abänderung der Zeiträume, die sich innerhalb der pränatalen Ruhezeit befinden und für die Verlängerung der postnatalen Ruhezeit berücksichtigt werden können - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1, 3 und 6 bis 8 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 zur Abänderung der Zeiträume, die sich innerhalb der pränatalen Ruhezeit befinden und für die Verlängerung der postnatalen Ruhezeit berücksichtigt werden können.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

12. JUIN 2020 - Gesetz zur Abänderung der Zeiträume, die sich innerhalb der pränatalen Ruhezeit befinden und für die Verlängerung der postnatalen Ruhezeit berücksichtigt werden können

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

(...)

  1. 3 - In Artikel 39 des Gesetzes über die Arbeit vom 16. März 1971, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2018, wird Absatz 4 aufgehoben.

    (...)

  2. 6 - In Artikel 114 Absatz 4 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, eingefügt durch das Gesetz vom 20. Juli 2006 und abgeändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2018, wird der Satz "Auf Antrag der Berechtigten kann die postnatale Ruhezeit von neun Wochen um eine Woche verlängert werden, wenn die Berechtigte während des gesamten Zeitraums von sechs Wochen vor dem tatsächlichen Entbindungsdatum arbeitsunfähig gewesen ist, oder um acht Wochen, wenn eine Mehrlingsgeburt zu erwarten ist." aufgehoben.

  3. 7 - Der König kann die durch die Artikel 2, 4 und 5 abgeänderten Bestimmungen aufheben, ergänzen, abändern oder ersetzen.

  4. 8 - Vorliegendes Gesetz wird wirksam mit 1. März 2020.

    Das Recht auf Verlängerung des Zeitraums der Arbeitsunterbrechung nach der neunten Woche um eine weitere Woche gemäß Artikel 39 Absatz 4 des Gesetzes über die Arbeit vom 16. März 1971, wie vor dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes festgelegt, bleibt für Arbeitnehmerinnen anwendbar, die auf der Grundlage von Artikel 1 Nr. 11 des Königlichen Erlasses vom 11. Oktober 1991 zur Gleichstellung bestimmter Zeiträume mit Arbeitszeiträumen im...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT