12. JULI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Verabschiedung des Entwurfs des Raumentwicklungsschemas zur Revision des von der Wallonischen Regierung am 27. Mai 1999 verabschiedeten Raumentwicklungsschemas

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung, Artikel D.II.3 § 1 Absatz 3 und D.VIII.33;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des am 22. Juni 2018 gemäß Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Juni 2017 zur Ausführung des Artikels 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Gender-Berichts;

Aufgrund des am 27. Mai 1999 durch die Wallonische Regierung verabschiedeten Entwicklungsschemas des regionalen Raums;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 7. November 2013 den Entwurf des Entwicklungsschemas des regionalen Raums ("Schéma de développement de l'espace régional - SDER") vorläufig anzunehmen;

In der Erwägung, dass die wallonische Regierung durch die für die regionale Legislaturperiode 2014-2019 angenommene und am 25. Juli 2017 geänderte regionalpolitischen Erklärung beschlossen hat, den Akzent auf neue Prioritäten im Bereich der Raumentwicklung zu legen; in der Erwägung, dass es daher notwendig ist, die Revision des Raumentwicklungsschemas unter Berücksichtigung der in diesem Dokument entwickelten Leitlinien zu überprüfen;

In der Erwägung, dass das Entwicklungsschema des regionalen Raumes, das vor dem Inkrafttreten des GRE in Kraft steht, aufgrund von dem Artikel D.II.58 des Gesetzbuches zum Raumentwicklungsschema wird und den diesbezüglichen Bestimmungen unterliegt;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung am 8. Juni 2017 seine Zustimmung zu der Methodologie zur Revision des Raumentwicklungsschemas gegeben und die Vorschläge in Bezug auf die regionalen Ziele in Sachen räumliche Entwicklung und Raumordnung nach Artikel D.II.2 22 Absatz 1 Ziffer 1 des GRE zur Kenntnis genommen hat;

In der Erwägung, dass die regionalen Ziele in Sachen räumliche Entwicklung und Raumordnung nach Artikel D.II.2 2 Absatz 1 Ziffer 1 des GRE im Anschluss an die Anhörung des Pools "Raumordnung", des Pools "Umwelt", des Wirtschafts- und Sozialrates der Wallonie, der Vereinigung der Städte und...

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