12. JULI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, Artikel 37 § 1, ersetzt durch das Dekret vom 4. Oktober 2007, sowie Artikel 38 § 1 und § 6bis, ersetzt durch das Dekret vom 4. Oktober 2007 und abgeändert durch das Dekret vom 27. März 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms;

Aufgrund der am 9. November 2017 abgegebenen Stellungnahme CD-17k09-CWaPE-1742 der Wallonischen Kommission für Energie ("Commission wallonne pour l'énergie");

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts vom 15.Dezember 2017;

Aufgrund des am 25. Juni 2018 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 63.592/4 des Staatsrats;

In der Erwägung, dass die CWaPE im Jahr 2018 feststellt, dass die interne Rendite erheblich von der in Artikel 41bis § 3 des Dekrets vom 12. April 2001 festgelegten Rendite von 5 % abgewichen ist, insbesondere für das Halbjahr 9, entsprechend den Prämien für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von höchstens 10 kW, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 30. Juni 2018 in Betrieb genommen wurden;

In der Erwägung, dass unter diesen Bedingungen die Rentabilität dieser Anlagen zwischen 7,3 % und 8,4 % liegen wird, d.h. höhere Renditen als bei Anlagen im Industrie- oder Windkraftbereich oder im Bereich der Biogasgewinnung mit einer Leistung von höchstens 1,5 MW;

In der Erwägung, dass die neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von höchstens 10 kW ohne die Qualiwatt-Prämie rentabel sind;

In der Erwägung, dass es notwendig ist, dem Sektor und den Einzelpersonen die notwendigen Signale zu geben, damit der...

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