12. JANUAR 2024 - Ministerieller Erlass zur Änderung des ministeriellen Erlasses vom 23. Februar 2023 zur Durchführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2023 über Niederlassungsbeihilfen und über Investitionsbeihilfen für die Landwirtschaft, die Aquakultur und den Gartenbau und für im Bereich der Erstverarbeitung und Vermarktung im Agrar- und Nahrungsmittelsektor und der Forstwirtschaft tätige Genossenschaften und andere Unternehmen

Der Landwirtschaftsminister,

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Fonds für maritime Angelegenheiten, Fischerei und Aquakultur, und unter Festlegung der Finanzvorschriften für diese Fonds und den Fonds für Asyl, Migration und Integration, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument zur finanziellen Unterstützung der Grenzverwaltung und der Visapolitik;

Unter Bezugnahme auf die Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Festlegung von Regeln für die Unterstützung strategischer Pläne, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erstellt werden sollen (strategische Pläne im Zusammenhang mit der GAP) und finanziert durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und (EU) Nr. 1307/2013;

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 in Bezug auf die Finanzierung, die Verwaltung und die Kontrolle der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013;

Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4, D.242 Absatz 1 und 2, D.243, D.245 à 249;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2023 über Niederlassungsbeihilfen und über Investitionsbeihilfen für die Landwirtschaft, die Aquakultur und den Gartenbau und für im Bereich der Erstverarbeitung und Vermarktung im Agrar- und Nahrungsmittelsektor und der Forstwirtschaft tätige Genossenschaften und andere Unternehmen, Artikel 8, Unterabsatz 1, 13, Unterabsatz 6, 14, 15, 16, Unterabsatz 5, 17, 18, 21, 22, 23, Absatz 1, Unterabsatz 5 und 24;

Aufgrund des ministeriellen Erlasses vom 23. Februar 2023 zur Durchführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2023 über Niederlassungsbeihilfen und über Investitionsbeihilfen für die Landwirtschaft, die Aquakultur und den Gartenbau und für im Bereich der Erstverarbeitung und Vermarktung im Agrar- und Nahrungsmittelsektor und der...

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