12. FEBRUAR 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 08 und 12 der Organisationsbereiche 10, 17 und 19 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund der am 2. Februar 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 3. Februar 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.26 des Programms 12 des Organisationsbereichs 17 und auf den Basisartikel 12.02 des Programms 02 des Organisationsbereichs 19 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um die Umsetzung der Phase 1A4 des Programms zur Impfung der erwachsenen Bevölkerung gegen COVID-19 zu ermöglichen,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.136.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.136.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 12 des Organisationsbereichs 17 übertragen.

Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 16.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 16.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 02 des...

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