12. DEZEMBER 2019 - Dekret zur zweiten Anpassung des Dekretes vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 1 Absatz 1 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019 wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"(in Euro x 1.000)Allgemeine Einnahmen 327.175Zweckbestimmte Einnahmen 116.114Total 443.289"

Art. 2 - In Artikel 4 Absatz 1 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"(in Euro X 1.000) Verpflichtungsermächtigungen AusgabeermächtigungenAllgemeine Ausgaben 375.054 375.643Haushaltsfonds 67.831 67.831Total 442.885 443.474"

Art. 3 - In Artikel 8 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"DGG Medienzentrum 353.000 EURDGG Gemeinschaftszentren 5.995.000 EUR

Robert-Schuman-Institut 560.000 EURKönigliches Athenäum Eupen 304.000 EURCésar-Franck-Athenäum 246.000 EURKönigliches Athenäum Sankt Vith 348.000 EURZentrum für Förderpädagogik 640.000 EURDGG Service und Logistik 645.000 EUR"

Art. 4 - In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"Autonome Hochschule 772.000 EURBelgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 7.199.000 EURDienststelle für Personen mit Behinderung 18.254.000 EURArbeitsamt 7.506.000 EURInstitut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 4.738.000 EURWirtschafts- und Sozialrat 513.000 EURKaleido 1.043.000 EUR"

Art. 5 - Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

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