12. DEZEMBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03, 04, 11, 12, 13, 14 und 23 der Organisationsbereiche 15 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016, Artikel 20, 21 und 23;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund der am 24. November 2016 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 33.18 des Programms 03 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 31.13 und 31.14 des Programms 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 12.31 des Programms 23 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Ausgabefeststellungskredite in Höhe von 6.466.000 EUR zwischen den Programmen 02, 03, 04, 11, 12, 13, 14 und 23 der Organisationsbereiche 15 und 18 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02, 03, 04, 11, 12, 13, 14 und 23 der Organisationsbereiche 15 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 wird wie folgt abgeändert:

(in Tausend EUR)

Basisartikel Ursprüngliche Haushaltsmittel nach der 1. Haushaltsanpassung und Umverteilungserlassen Übertragung Angepasste MittelVE AFK VE AFK VE AFKOB 15 12.12.02 0 15 - - 12 0 3OB 15 33.13.03 835 785 - - 9 835 776OB 15 33.18.03 488 488 - + 48 488 536OB 15 41.07.03 3.759 4.510 - - 39 3.759 4.471OB 15 51.01.03 64 110 - - 46 64...

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