11. SEPTEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2007 über die Genehmigung für Eisenbahnunternehmen - Deutsche Übersetzung von Abänderungsbestimmungen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1 bis 4 des Königlichen Erlasses vom 11. September 2015 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2007 über die Genehmigung für Eisenbahnunternehmen.

Diese Übersetzung ist vom Übersetzungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen in Brüssel erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

11. SEPTEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2007 über die Genehmigung für Eisenbahnunternehmen

(...)

Artikel 1 - Der vorliegende Erlass setzt teilweise die Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums um.

KAPITEL 1 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts

  1. 2 - In Artikel 2bis des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 1. Februar 2006 und ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 4. Dezember 2012, werden die Wörter "Artikel 61 des Gesetzes vom 4. Dezember 2006 über die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur" ersetzt durch die Wörter "Artikel 61 des Eisenbahngesetzbuches".

  2. 3 - In Artikel 2 desselben Königlichen...

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