11. OKTOBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 03 der Organisationsbereiche 15 und 16 und dem Programm 01 der Organisationsbereiche 32 und 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016

Der Minister-Präsident,

Der Minister für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Transportwesen, und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016, Artikel 35;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 63.16 des Programms 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem Beschluss der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 2016 im Rahmen des Programms Konvergenz Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Konvergenz;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Maßnahme 3.1 - Sanierung und Wiederverwendung von ungenutzten Industrie- und Stadtgeländen;

Bezeichnung: Stärkung der zielgerichteten Infrastrukturen;

Träger: Autonome Gemeinderegie von La Louvière;

Basisartikel: 63.16.03;

Verpflichtungsermächtigungen: 20.000 EUR;

Ausgabenfeststellungskredite: 19.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CV 1 301000 1720 C;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 52.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 16 und 30. Juni 2016 im Rahmen der Programme Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnungen und Kodifizierungen der mitfinanzierten Projekte):

Konvergenz;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Maßnahme 3.1: Sanierung und Wiederverwendung von ungenutzten Industrie- und Stadtgeländen;

Bezeichnung: Sanierung von verunreinigten...

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