11. OKTOBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 05, 31 und 32 des Organisationsbereichs 18 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016

Der Minister-Präsident,

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Innovation und digitale Technologien,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016, Artikel 35;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 01.02 mit der Bezeichnung "Strukturfonds 2014-2020 - Maßnahme 2.3.3 - EFRE - Unterstützung der kreativen Zentren" in das Programm 05 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2014 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 01.14 mit der Bezeichnung "Strukturfonds 2016-2020 - Maßnahme 1.2 - ESF" in das Programm 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 01.15 mit der Bezeichnung "Vom EFRE mitfinanzierte Zuschüsse (Programme INTERREG V - 2014-2020)" in das Programm 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, die Bezeichnung des Basisartikels 01.03 im Programm 31 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 in "Strukturfonds 2014-2020 - Maßnahmen 2.1.1, 2.1.2 und 2.2.2 - EFRE" umzuändern;

In Erwägung der Notwendigkeit, die Bezeichnung des Basisartikels 01.04 im Programm 31 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 in "Strukturfonds 2014-2020 - Maßnahme 1.2 - RESINNOVE - ESF" umzuändern;

Aufgrund der Erlasse der Wallonischen Regierung vom 17. Januar 2008 zur Abänderung der Erlasse der Wallonischen Regierung vom 6. Mai 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 51.16 des Programms 02 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 im Rahmen des operationellen Programms EFRE 2014-2020, nämlich die folgenden Maßnahmen (Bezeichnungen der mitfinanzierten Projekte) zu übertragen:

EFRE - Wallonie-2020.eu;

Zielrichtung 1: Wirtschaft 2020;

Maßnahme 1.1.1: Förderung der Investitionen in den bestehenden Unternehmen oder in den Unternehmen in der Gründungsphase;

Projekte: Investitionsbeihilfen;

Basisartikel: 51.16.02;

Verpflichtungsermächtigungen: 15.000.000 EUR;

Ausgabenfeststellungskredite: 1.500.000 EUR;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 01.02 des Programms 05 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem Beschluss der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 im Rahmen des operationellen Programms EFRE 2014-2020 Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnungen und Kodifizierungen der mitfinanzierten Projekte):

EFRE - Wallonie-2020.eu;

Zielrichtung 2: Innovation 2020

Maßnahme 2.3.3: Beihilfen zur Gründung von kreativen Zentren in den Universitätsstädten und in den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern;

Bezeichnung: Namur Innovative City Lab;

Projekt: Trakk - Kreatives Zentrum (Infrastruktur);

Träger: BEP;

Basisartikel: 01.02.05;

Verpflichtungsermächtigungen: 2.131.220,54 EUR;

Ausgabenfeststellungskredite: 319.683,08 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 233000 00625;

Bezeichnung: Namur Innovative City Lab;

Projekt: Trakk - Städtische Innovation und Kreativwirtschaft;

Träger: BEP;

Basisartikel: 01.02.05;

Verpflichtungsermächtigungen: 1.429.450,83 EUR;

Ausgabenfeststellungskredite: 214.417,62 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 233000 00626;

Bezeichnung: Namur Innovative City Lab;

Projekt: Trakk - Städtische Innovation und digitale Technologien;

Träger: KIKK;

Basisartikel: 01.02.05;

Verpflichtungsermächtigungen: 964.356,39 EUR;

Ausgabenfeststellungskredite: 144.653,46 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 233000 00627;

Bezeichnung: Namur Innovative City Lab;

Projekt: Trakk - Angewandte Forschung im Bereich der Innovationsprozesse und Kreativwirtschaft;

Träger: UNamur;

Basisartikel: 01.02.05;

Verpflichtungsermächtigungen: 780.134,50 EUR;

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