11. MEI 2018 - Sonderdekret zur Abänderung von Artikel 28 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen im Hinblick auf die Einführung der Verpflichtung, die Listen zur Wahl der Mitglieder des Wallonischen Parlaments systematisch abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - In Artikel 28 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, ersetzt durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993 und abgeändert durch die Sondergesetze vom 2. März 2004 und vom 27. März 2006, werden die Absätze 5 und 6 durch das Folgende ersetzt:

"Auf jeder der Listen muss jeder Kandidat anderen Geschlechts sein als der vor ihm auf der Liste stehende Kandidat. Diese Verpflichtung gilt nicht für den letzten Listenplatz, falls es sich um Listen handelt, die zum Zeitpunkt ihres endgültigen Abschlusses eine ungerade Zahl von Kandidaten aufweisen.".

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 11. Mai 2018

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung

A. GREOLI

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung

P.-Y. JEHOLET

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen...

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