11. JUNI 1987 - Gesetz zur Billigung des Übereinkommens Nr. 159 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten, angenommen in Genf am 20. Juni 1983 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation während ihrer neunundsechzigsten Tagung - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 11. Juni 1987 zur Billigung des Übereinkommens Nr. 159 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten, angenommen in Genf am 20. Juni 1983 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation während ihrer neunundsechzigsten Tagung.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

MINISTERIUM DER AUSWÄRTIGEN ANGELEGENHEITEN, DES AUSSENHANDELS UND DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

11. JUNI 1987 - Gesetz zur Billigung des Übereinkommens Nr. 159 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten, angenommen in Genf am 20. Juni 1983 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation während ihrer neunundsechzigsten Tagung

BALDUIN, König der Belgier

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Einziger Artikel - Das Übereinkommen Nr. 159 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten, angenommen in Genf am 20. Juni 1983 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation während ihrer neunundsechzigsten Tagung, wird voll und ganz wirksam.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 11. Juni 1987

BALDUIN

Von Königs wegen:

Der Minister der Auswärtigen Beziehungen

L. TINDEMANS

Der Minister der Beschäftigung und der Arbeit

M. HANSENNE

Gesehen und mit dem Staatssiegel versehen:

Der Minister der Justiz

J. GOL

Übereinkommen Nr. 159 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 1. Juni 1983 zu ihrer neunundsechzigsten Tagung zusammengetreten ist,

verweist auf die bestehenden internationalen Normen in der Empfehlung betreffend die berufliche Eingliederung und Wiedereingliederung der Behinderten, 1955, und in der Empfehlung betreffend die Erschließung des Arbeitskräftepotentials, 1975,

stellt fest, dass seit der Annahme der Empfehlung betreffend die berufliche Eingliederung und Wiedereingliederung der Behinderten, 1955, im Verständnis der Rehabilitationsbedürfnisse, im Umfang und in der Organisation der Rehabilitationsdienste sowie in den Rechtsvorschriften und der Praxis vieler Mitgliedstaaten hinsichtlich der in dieser Empfehlung behandelten Fragen bedeutende Entwicklungen eingetreten sind,

stellt fest, dass das Jahr 1981 von der...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT