11. JULI 2013 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2003 über die Offenlegungskosten für Urkunden und Unterlagen von Gesellschaften, Unternehmen, Vereinigungen, Stiftungen und Organismen für die Finanzierung von Pensionen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 11. Juli 2013 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2003 über die Offenlegungskosten für Urkunden und Unterlagen von Gesellschaften, Unternehmen, Vereinigungen, Stiftungen und Organismen für die Finanzierung von Pensionen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

11. JULI 2013 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2003 über die Offenlegungskosten für Urkunden und Unterlagen von Gesellschaften, Unternehmen, Vereinigungen, Stiftungen und Organismen für die Finanzierung von Pensionen

Die Ministerin der Justiz,

Aufgrund des Gesellschaftsgesetzbuches, des Artikels 73;

Aufgrund des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen, des Artikels 26octies § 3 Absatz 2, des Artikels 26novies § 1 Absatz 3, des Artikels 31 §§ 4 und 5, des Artikels 45 und des Artikels 51 §§ 3 und 4;

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1989 zur Festlegung verschiedener Maßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung, des Artikels 6 § 3 Absatz 3;

Aufgrund des Gesetzes vom 27. Oktober 2006 über die Kontrolle der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, des Artikels 49, abgeändert durch Artikel 89 des Gesetzes vom 6. Mai 2009, und des Artikels 50 § 3;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. Januar 2001 zur Ausführung des Gesellschaftsgesetzbuches, des Artikels 18;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. Juni 2003 über die Offenlegung von Urkunden und Unterlagen von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Stiftungen und Organismen für die Finanzierung von Pensionen, der Artikel 12 und 12bis, eingefügt durch Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2006;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2003 über die Offenlegungskosten für Urkunden und Unterlagen von Gesellschaften, Unternehmen, Vereinigungen, Stiftungen und Organismen für die Finanzierung von Pensionen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. März 2013;

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