11. FEBRUAR 2021 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2009 zur Festlegung der Eigenbeteiligung in den Einrichtungen und Diensten der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 10 Nummer 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2009 zur Festlegung der Eigenbeteiligung in den Einrichtungen und Diensten der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung;

Aufgrund des Vorschlags des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vom 10. Juli 2020;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 23. Oktober 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 26. Oktober 2020;

Aufgrund des Gutachtens 68.312/3 des Staatsrates, das am 16. Dezember 2020 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2009 zur Festlegung der Eigenbeteiligung in den Einrichtungen und Diensten der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung, abgeändert durch die Erlasse vom 28. Oktober 2016 und vom 25. April 2019, wird wie folgt abgeändert:

  1. Nummer 3 wird aufgehoben;

  2. Nummer 4 wird wie folgt ersetzt:

    4. Wohnheim: Unterstützungsmaßnahme im Sinne von Artikel 4 § 3 des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 2019 über die zwischen der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und den Dienstleistern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen;

  3. Nummer 6 wird wie folgt ersetzt:

    6. Tagesstätte: Unterstützungsmaßnahme im Sinne von Artikel 4 § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 2019 über die zwischen der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und den Dienstleistern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen;

  4. Nummer 7 wird wie folgt ersetzt:

    7. Kurzaufenthalt: Unterstützungsmaßnahme im Sinne von Artikel 4 § 5 des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 2019 über die zwischen der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und den Dienstleistern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen oder eine Begleitform gemäß Artikel 4 § 3 Nummer 2 des Erlasses der Regierung vom 13. Juli 2006 über die Aufnahme von Personen mit einer Behinderung in Wohnressourcen;

  5. Nummer 9...

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