11. FEBRUAR 2021 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Juli 2012 zur Erteilung bestimmter Vollmachten an Bedienstete des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 69, abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 51, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993 und 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 19. Juli 2012 zur Erteilung bestimmter Vollmachten an Bedienstete des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 03. Februar 2021;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 11. Februar 2021;

Auf Vorschlag des für die Raumordnung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - In Artikel 30.1 des Erlasses der Regierung vom 19. Juli 2012 zur Erteilung bestimmter Vollmachten an Bedienstete des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, eingefügt durch den Erlass vom 19. Dezember 2019, wird folgender § 6 eingefügt:

§ 6 - Derselbe Fachbereichsleiter wird ermächtigt, das in Artikel 7 § 1 des Ausführungszusammenarbeitsabkommens vom 19. November 2020 zwischen der Wallonischen Regierung und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den für Global- und integrierte Genehmigungen zuständigen gemischten Berufungsausschuss erwähnte Gutachten bezüglich der Untersuchung des gegen eine Globalgenehmigung gerichteten Einspruchs abzugeben.

Art. 2 - In Artikel 30.2 desselben Erlasses, eingefügt durch den Erlass vom 19. Dezember 2019, wird...

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