11. FEBRUAR 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund der am 3. Februar 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 12.11 mit der Bezeichnung "Erwerb von kurzlebigen, beweglichen Gütern und Erbringung von Dienstleistungen - Bürobedarf" in das Programm 23 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 12.11 des Programms 23 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel entgegenzuwirken,

Beschließt:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 30 000 EUR vom Programm 31 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 23 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die...

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