11. DEZEMBER 2023 - Dekret zur Abänderung des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung und des Gemeindedekrets vom 23. April 2018 (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen

und wir, Regierung, sanktionieren es:

KAPITEL 1 - ABÄNDERUNG DES KODEX DER LOKALEN DEMOKRATIE UND DER DEZENTRALISIERUNG

Artikel 1 - In Artikel L1512-5 Absatz 1 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung wird das Wort "Gesellschaftszwecks" durch das Wort "Zwecks" ersetzt.

Art. 2 - Artikel L1512-6 desselben Kodex wird wie folgt abgeändert:

  1. In § 1 Absatz 1 wird das Wort "Gesellschaftszwecks" durch das Wort "Zwecks" ersetzt.

  2. § 1 Absatz 2 wird aufgehoben.

  3. In § 2 Absatz 2 wird das Wort "Gesellschaftszwecks" durch das Wort "Zwecks" ersetzt.

  4. In § 3 Absatz 1 wird das Wort "Gesellschaftsnamen" durch das Wort "Namen" ersetzt.

    Art. 3 - In Artikel L1512-7 Absatz 2 desselben Kodex, eingefügt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 6. Mai 2010, wird die Wortfolge "Artikel 86 § 1 des EG-Vertrags" durch die Wortfolge "Artikel 106 § 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ersetzt.

    Art. 4 - Artikel L1522-1 § 2 Absatz 1 desselben Kodex wird wie folgt abgeändert:

  5. In Nummer 3 wird das Wort "Gesellschaftssitz" durch das Wort "Sitz" ersetzt.

  6. In Nummer 5 wird zwischen das Wort "Verpflichtungen" und das Semikolon die Wortfolge "sowie gegebenenfalls der Betrag des Satzungskapitals" eingefügt.

    Art. 5 - Artikel L1522-7 desselben Kodex wird wie folgt abgeändert:

  7. In Absatz 1 wird das Wort "Gesellschaftskapitals" durch das Wort "Kapitals" ersetzt.

  8. In Absatz 3 wird das Wort "Gesellschaftskapitals" durch das Wort "Satzungskapitals" ersetzt.

    Art. 6 - Artikel L1523-1 desselben Kodex, abgeändert durch die Dekrete der Wallonischen Region vom 30. April 2009 und 26. April 2012, wird wie folgt ersetzt:

    "Art. L1523-1 - § 1 - Die Interkommunalen nehmen die Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Genossenschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung an.

    § 2 - Wenn die Interkommunale die Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung annimmt, gibt die Satzung an, dass das Kapital unverfügbar ist.

    Im Falle einer satzungsgemäßen Unverfügbarkeit des Kapitals ist jede Verteilung der Einlagen verboten.

    § 3 - Das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen findet auf die Interkommunalen Anwendung, sofern die Statuten nicht wegen der besonderen Art der Vereinigung davon abweichen."

    Art. 7 - Artikel L1523-2 desselben Kodex wird wie folgt abgeändert:

  9. Im einleitenden Satz von Absatz 1 wird die Wortfolge "zu dem Gesetzbuch über die Gesellschaften und der auf die VoE anwendbaren Gesetzgebung" durch die Wortfolge "durch das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen" ersetzt.

  10. In Absatz 1 Nummer 2 wird das Wort "Gesellschaftszweck(e)" durch das Wort "Zweck(e)" ersetzt.

  11. In Absatz 1 Nummer 5 wird das Wort "Gesellschaftssitz" durch das Wort "Sitz" ersetzt.

  12. In Absatz 1 wird folgende Nummer 5.1 eingefügt:

    "5.1 die Anschrift des Sitzes;"

  13. Absatz 1 Nummer 11 wird wie folgt ersetzt:

    "11. die Übernahme des Defizits durch die Gesellschafter, sobald das Nettoaktivvermögen auf einen Betrag von weniger als drei Viertel des Kapitals reduziert wird, wenn die Interkommunale die Form einer Genossenschaft angenommen hat, oder auf den Betrag des satzungsgemäßen unverfügbaren Kapitals, wenn die Interkommunale die Form einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung angenommen hat;"

  14. Zwischen Absatz 1 und Absatz 2, der zu Absatz 3 wird, wird folgender Absatz eingefügt:

    "Für die Interkommunalen, die die Form einer Genossenschaft angenommen haben, beinhalten die Statuten ebenfalls eine Beschreibung des Genossenschaftszwecks und der Werte der Genossenschaft."

  15. In Absatz 2, der zu Absatz 3 wird, wird das Wort "Gesellschaftskapitals" durch das Wort "Kapitals" und das Wort "Gesellschaftssitz" durch das Wort "Sitz" ersetzt.

    Art. 8 - In Artikel L1523-3 desselben Kodex wird das Wort "Gesellschaftssitz" durch das Wort "Sitz" ersetzt.

    Art. 9 - In Artikel L1523-5 Absatz 2 Nummer 4 desselben Kodex wird das Wort "Gesellschaftszwecks" durch das Wort "Zwecks" ersetzt.

    Art. 10 - In Artikel L1523-8 desselben Kodex wird die Wortfolge "Gesellschafts- oder Grundkapitals" durch das Wort "Kapitals" ersetzt.

    Art. 11 - Artikel L1523-10 desselben Kodex, abgeändert durch die Dekrete der Wallonischen Region vom 9. März 2007 und 31. Januar 2013, wird wie folgt abgeändert:

  16. In § 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

    "Unbeschadet des § 3 finden die Versammlungen der Organe der Interkommunalen in Präsenzform statt."

  17. Folgender § 3 wird eingefügt:

    " § 3 - Unter außergewöhnlichen Umständen, in denen sich eine Versammlung in Präsenzform für ein oder mehrere Mitglieder oder gegebenenfalls für die Öffentlichkeit aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen als unmöglich oder gefährlich erweist, oder in höchstens 20% der Sitzungen jährlich kann der Vorsitzende des Organs der Interkommunale beschließen, die Versammlung wie folgt abzuhalten:

  18. in virtueller Form, wobei alle Mitglieder ausschließlich per Videokonferenz tagen;

  19. in hybrider Form, wobei die Mitglieder teils in Präsenzform tagen und teils per Videokonferenz zugeschaltet sind.

    Die Regierung kann die Mindestvoraussetzungen festlegen, unter denen auf die im vorliegenden Paragrafen erwähnten Möglichkeiten zurückgegriffen werden kann.

    Die Geschäftsordnung regelt die Modalitäten für die Anwendung des vorliegenden Paragrafen."

    Art. 12 - Artikel L1523-12 § 1 desselben Kodex, abgeändert durch das Dekret der Wallonischen Region vom 26. April 2012, wird wie folgt abgeändert:

  20. In Absatz 1 wird zwischen die Wörter "Anzahl" und "Anteile" die Wortfolge "Aktien oder" eingefügt.

  21. In Absatz 2 wird zwischen die Wörter "zugeteilten" und "Anteile" die Wortfolge "Aktien oder" eingefügt.

    Art. 13 - In Artikel L1523-14 Nummer 8 desselben Kodex, abgeändert durch das Dekret der Wallonischen Region vom 9. März 2007, werden folgende Spiegelstriche eingefügt:

    "- die Organisation von virtuellen und hybriden Sitzungen der Organe der Interkommunale;

    - die Modalitäten von virtuellen und hybriden Sitzungen der Organe der Interkommunale;"

    Art. 14 - Artikel L1523-16 desselben Kodex wird wie folgt abgeändert:

  22. In Absatz 3 wird die Wortfolge "Gesetz vom 17. Juli 1975 über die Buchhaltung und Jahresabrechnung der Unternehmen und seinen" durch die Wortfolge "Buch III Titel 3 Kapitel 2 des Wirtschaftsgesetzbuches, dem Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen und deren" ersetzt.

  23. Absatz 5 wird wie folgt ersetzt:

    "Dieser Verwaltungsbericht enthält:

  24. einen Kommentar zur Jahresabrechnung zur genauen Erklärung des Geschäftsergebnisses und des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft sowie eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie ausgesetzt ist. Der Verwaltungsbericht enthält gegebenenfalls Verweise auf die in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Beträge und zusätzliche Erläuterungen dazu;

  25. die Angaben über bedeutende Ereignisse, die nach Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten sind;

  26. die Angaben über Umstände, die die Entwicklung der Gesellschaft bedeutend beeinflussen können, sofern die Tatsache, dass diese Angaben gemacht werden, nicht dazu angetan ist, der Gesellschaft ernsthaften Schaden zuzufügen;

  27. gegebenenfalls Angaben in Bezug auf die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung;

  28. die Rechtfertigung von Sachverstand in Rechnungslegung und -prüfung von mindestens einem Mitglied des Prüfungsausschusses."

  29. Absatz 6 wird aufgehoben.

    Art. 15 - Im einleitenden Satz von Artikel L1523-19 § 1 desselben Kodex wird zwischen die Wörter "bevorrechtigten" und "Anteile" die Wortfolge "Aktien oder" eingefügt.

    Art. 16 - In Artikel L1523-22 Absatz 1 desselben Kodex wird das Wort "gesellschaftlichen" gestrichen.

    Art. 17 - In Artikel L1523-23 § 1 Absatz 2 desselben Kodex wird die Wortfolge "Artikeln 92, 94, 95, 143, 608, 616, 624 und 874 des Gesetzbuches über die Gesellschaften," durch die Wortfolge "Artikeln 3: 1, 3: 4, 3: 5, 3: 6, 3: 74, 7: 203, 7: 211, 7: 220 und 15: 1 des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen" ersetzt.

    Art. 18 - In Artikel L1523-24 § 1 Absatz 2 desselben Kodex wird das Wort "Gesellschaftsgesetzbuch" durch die Wortfolge "Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen" ersetzt.

    Art. 19 - In Artikel L1532-1 § 3 Nummer 1 Absatz 3 desselben Kodex wird die Wortfolge "Gesetzbuches über die Gesellschaften, die auf die Genossenschaften mit beschränkter Haftung" durch die Wortfolge "Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen, die auf die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, auf die Genossenschaften" ersetzt.

    Art. 20 - Artikel L4112-1 desselben Kodex, ersetzt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 1. Juni 2006, wird folgt abgeändert:

  30. In der Überschrift wird das Wort "Wahlberechtigung" durch das Wort "Wählerschaft" ersetzt.

  31. In § 2 wird das Wort "darf" gestrichen.

  32. In § 3 wird die Wortfolge "der Wahlkörper" durch die Wortfolge "die Wählerschaft" ersetzt und die Wortfolge " § 1 des Titels II des vorliegenden Kodex" gestrichen.

    Art. 21 - Artikel L4112-2 desselben Kodex wird wie folgt abgeändert:

  33. In § 3 wird die Wortfolge ", auch Wahlregister genannt," gestrichen und die Wortfolge "die im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen sind" durch die Wortfolge "die im Bevölkerungsregister oder gegebenenfalls im Ausländerregister der Gemeinde eingetragen sind, mit Ausnahme der im Warteregister der Gemeinde eingetragenen Personen" ersetzt.

  34. In § 4 wird die Wortfolge ", ein sogenanntes "Wahlregister"," gestrichen und das Wort "Wahlvorstand" durch das Wort "Wahlbürovorstand" ersetzt.

    Art. 22 - Artikel L4112-5 desselben Kodex wird wie folgt abgeändert:

  35. In der Überschrift wird die Wortfolge "und Logos" gestrichen.

  36. In Absatz 1 wird die Wortfolge "und ggf. durch ein Logo" gestrichen.

  37. In Absatz 2 wird der Satz "Es kann ein Logogramm umfassen." gestrichen und werden die Sätze "Es setzt sich aus höchstens 25 Schriftzeichen zusammen. Es kann aus Buchstaben, Zahlen oder Schriftzeichen bestehen."...

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