11. DEZEMBER 2018 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen zwischen den Programmen 12 und 01 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Die Ministerin für lokale Behörden, Wohnungswesen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2017 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018, Artikel 12;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Juli 2018 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018;

Aufgrund der am 9. November 2018 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 12.01 des Programms 01 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.000 EUR vom Programm 12 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 01 und 12 des...

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