11. DEZEMBER 2013 - Königlicher Erlass über das Personal der belgischen Eisenbahnen Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1, 2, 32, 66 und 73 des Königlichen Erlasses vom 11. Dezember 2013 über das Personal der belgischen Eisenbahnen, bestätigt durch das Gesetz vom 24. April 2014.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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11. DEZEMBER 2013 - Königlicher Erlass über das Personal der belgischen Eisenbahnen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 30. August 2013 zur Reform der belgischen Eisenbahnen, der Artikel 3, 7 und 11;

Aufgrund des Gesetzes vom 23. Juli 1926 über die NGBE-Holding und die mit ihr verbundenen Gesellschaften;

Aufgrund des Gesetzbuches der verschiedenen Gebühren und Steuern vom 2. März 1927;

Aufgrund der am 19. Dezember 1939 koordinierten Gesetze über die Familienbeihilfen für Lohnempfänger;

Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1954 über die Kontrolle bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses;

Aufgrund des Gesetzes vom 21. Mai 1955 über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpension für Arbeiter;

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1957 über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpension für Angestellte;

Aufgrund des Gesetzes vom 14. Februar 1961 über den Wirtschaftsaufschwung, den sozialen Fortschritt und die Sanierung der Finanzen;

Aufgrund des Gesetzes vom 25. April 1963 über die Verwaltung der Einrichtungen öffentlichen Interesses für soziale Sicherheit und Sozialfürsorge;

Aufgrund des Gesetzes vom 14. April 1965 zur Festlegung bestimmter Beziehungen zwischen den verschiedenen Pensionsregelungen des öffentlichen Sektors;

Aufgrund des Gesetzes vom 4. Juli 1966 zur Gewährung eines Urlaubsgeldes und eines Zuschlags zum Urlaubsgeld an die Pensionierten der öffentlichen Dienste;

Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1968 zur Festlegung bestimmter Verbindungen zwischen den Pensionsregelungen des öffentlichen Sektors und des Privatsektors;

Aufgrund des Gesetzes vom 1. April 1969 zur Einführung eines garantierten Einkommens für Betagte;

Aufgrund des Gesetzes vom 9. Juli 1969 zur Abänderung und Ergänzung der Rechtsvorschriften über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen der Bediensteten des öffentlichen Sektors;

Aufgrund der am 3. Juni 1970 koordinierten Gesetze über die Vorbeugung von und die Entschädigung für Berufskrankheiten;

Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle;

Aufgrund des Gesetzes vom 10. Januar 1974 zur Regelung der Berücksichtigung bestimmter Dienste und aktivem Dienst gleichgesetzter Perioden für die Gewährung und Berechnung der Pensionen zu Lasten der Staatskasse;

Aufgrund des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen;

Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1978 zur Festlegung von Wirtschafts- und Haushaltsreformen;

Aufgrund des Gesetzes vom 29. Juni 1981 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze der sozialen Sicherheit für Lohnempfänger;

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Maßnahmen zur Harmonisierung der Pensionsregelungen;

Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Einführung eines flexiblen Pensionsalters für Lohnempfänger und zur Anpassung der Pensionen der Lohnempfänger an die Entwicklung des allgemeinen Wohlstands;

Aufgrund des Gesetzes vom 6. August 1990 über die Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände;

Aufgrund des Gesetzes vom 29. Dezember 1990 zur Festlegung sozialer Bestimmungen;

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