10. SEPTEMBER 2020. - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 4. Juni 2020 zur Bestellung der Mitglieder der in Artikel 171bis des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen erwähnten Beschwerdekammer

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen, Artikel 171bis, eingefügt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 30. März 2006 und abgeändert durch das Dekret vom 12. Dezember 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. September 2007 über die Vermietung der von den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes verwalteten Wohnungen, Artikel 9 § 1, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 6. Februar 2020;

Auf Vorschlag des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 1 Nummer 1 des Erlasses der Regierung vom 4. Juni 2020 zur Bestellung der Mitglieder der in Artikel 171bis des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen erwähnten Beschwerdekammer wird die Wortfolge "Frau Caroline Langer" durch die Wortfolge "Herr Marc Xhonneux" ersetzt.

Art. 2 - Der vorliegende Erlass...

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