10. SEPTEMBER 2020 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. Februar 2020 zur Bestellung der feststellenden Bediensteten in Ausführung des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung, Artikel D.V.3 Absatz 1 und D.VII.3 Absatz 1 Nummer 3, abgeändert durch das Dekret vom 12. Dezember 2019, sowie Artikel R.V.3-1 und R.VII.3-1 Absatz 1 Nummer 1, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 19. Dezember 2019;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 6. Februar 2020 zur Bestellung der feststellenden Bediensteten in Ausführung des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung;

Auf Vorschlag des für Raumordnung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 6. Februar 2020 zur Bestellung der feststellenden Bediensteten in Ausführung des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung wird folgende Nummer 7 eingefügt:

"7. Frau Christine Recker."

Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am Tag seiner Verabschiedung...

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