10. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Ersetzung von Anlage 2 zum Ministeriellen Erlass vom 14. Januar 2020 zur Festlegung des Musters der schriftlichen Erklärung, mit der die Kandidaten sich für die Wahl der Abgeordnetenkammer verpflichten, ihre Wahlausgaben und den Ursprung der von ihnen zur Deckung dieser Ausgaben eingesetzten Geldmittel anzugeben, die Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr zu ihren Gunsten gemacht haben, und die Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die 125 EUR und mehr zu ihren Gunsten gesponsert haben, zu registrieren, und zur Festlegung des Musters der Erklärung der von den Kandidaten für Wahlwerbung gemachten Ausgaben und des Musters der Erklärung über den Ursprung der von den Kandidaten zur Deckung dieser Ausgaben eingesetzten Geldmittel - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 10. November 2021 zur Ersetzung von Anlage 2 zum Ministeriellen Erlass vom 14. Januar 2020 zur Festlegung des Musters der schriftlichen Erklärung, mit der die Kandidaten sich für die Wahl der Abgeordnetenkammer verpflichten, ihre Wahlausgaben und den Ursprung der von ihnen zur Deckung dieser Ausgaben eingesetzten Geldmittel anzugeben, die Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr zu ihren Gunsten gemacht haben, und die Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die 125 EUR und mehr zu ihren Gunsten gesponsert haben, zu registrieren, und zur Festlegung des Musters der Erklärung der von den Kandidaten für Wahlwerbung gemachten Ausgaben und des Musters der Erklärung über den Ursprung der von den Kandidaten zur Deckung dieser Ausgaben eingesetzten Geldmittel.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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10. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Ersetzung von Anlage 2 zum Ministeriellen Erlass vom 14. Januar 2020 zur Festlegung des Musters der schriftlichen Erklärung, mit der die Kandidaten sich für die Wahl der Abgeordnetenkammer verpflichten, ihre Wahlausgaben und den Ursprung der von ihnen zur Deckung dieser Ausgaben eingesetzten Geldmittel anzugeben, die Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr zu ihren Gunsten gemacht haben, und die Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die 125 EUR und mehr zu ihren Gunsten gesponsert haben, zu registrieren, und zur Festlegung des Musters der Erklärung der von den Kandidaten für Wahlwerbung gemachten Ausgaben und des Musters der Erklärung über den Ursprung der von den Kandidaten zur Deckung dieser Ausgaben eingesetzten Geldmittel

Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung,

Aufgrund des Wahlgesetzbuches, des Artikels 116 § 6;

Aufgrund des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene Buchführung der politischen Parteien, wie zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 2020, insbesondere des Artikels...

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