10. NOVEMBER 2017 - Erlass der Regierung zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen

DIE VIZE-MINISTERPRÄSIDENTIN, MINISTERIN FÜR KULTUR, BESCHÄFTIGUNG UND TOURISMUS

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen, Artikel 44;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 8. Januar 2009 zur Bezeichnung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen;

Auf Vorschlag des Ministers für Denkmalschutz;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Folgende Personen werden in Anwendung von Artikel 44 des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen als Gerichtspolizeioffiziere bestellt:

  1. Frau Sabine Herzet;

  2. Frau Sabrina Goenen;

  3. Frau Tatjana Cormann.

Art. 2 - Die in Artikel 1 genannten Personen verfügen über alle in Artikel 44 bis 46 desselben Dekrets erwähnten Befugnisse.

Art. 3 - Der Erlass der Regierung vom 8. Januar 2009 zur Bezeichnung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler...

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